AGBs
1 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Rent a Classic kommt in folgenden Fällen zustande:
- Mit der vorbehaltlosen Annahme der Mitgliedschaft durch Rent a Classic. Die Anmeldung, sowie die Anmeldebestätigung erfolgen online via Internet auf www.rentaclassic.swiss. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei Rent a Classic eingetroffen ist, von Rent a Classic angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist.
- Mit dem Erhalt der Reservationsbestätigung für den Fall, dass der Kunde keine Mitgliedschaft beantragen will.
Rent a Classic behält sich den Rücktritt vom Vertrag aus wichtigen Gründen vor.
2 Mitgliedschaft/Mietguthaben
2.1 Mitgliedschaftsgebühr
Die Mitgliedschaft bei Rent a Classic kostet eine Jahresgebühr, je nach gewähltem Modell. Dies beinhaltet die Mitgliedschaftsgebühr sowie je nach Modell ein Mietguthaben. Mitgliedschaften sind nicht rückerstattbar. Das Mietjahr startet mit dem Datum, an dem die Mitgliedschaft bezahlt wurde, und ist 12 Monate gültig. Sie wird nicht automatisch verlängert.
Sollte das Mietguthaben per Ende des Mitgliedschafts-Jahres nicht vollständig aufgebraucht sein, so verfällt es ausser bei einer Green Diamond Mitgliedschaft, bei welcher 50% auf das nächste Mitgliedsjahr übertragen werden, falls der Kunde die Mitgliedschaft verlängert.
Es können auch ohne Mitgliedschaft Fahrzeuge gemietet werden, dann gelten die jeweiligen Preise und Bestimmungen für eine Miete ohne Mitgliedschaft.
3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft läuft nach 1 Jahr automatisch aus, das Login bleibt jedoch erhalten.
Ein allenfalls vorhandenes Mietguthaben verfällt, ausser bei der Mitgliedschaft Green Diamond, bei welcher 50% auf das nächste Mitgliedsjahr übertragen werden
Die Rent a Classic GmbH behält sich vor, bei groben Regelverstössen die Mitgliedschaft per sofort aufzulösen. Die Mitgliedschaftsgebühr und das Restguthaben wird in diesem Fall pro Rata, berechnet ab dem darauffolgenden Monat abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 300.- zurückerstattet.
4 Reservation
4.1 Mitglieder
- Das Mitglied muss das gewünschte Fahrzeug vor Fahrtantritt über das Rent a Classic Reservationssystem (www.rentaclassic.swiss) reservieren.
- Die Kosten für die gewünschte Mietdauer und Optionen werden von der Kreditkarte abgebucht. Sollte der Saldo ungenügend sein, kann die Reservation nicht bestätigt werden.
4.2 Nicht Mitglieder
- Die Reservation wird über das Rent a Classic Reservationssystem gemacht.
- Die Kosten für die gewünschte Mietdauer und Optionen werden von der Kreditkarte abgebucht. Sollte der Saldo ungenügend sein, kann die Reservation nicht bestätigt werden.
4.3 Stornierung/Verkürzung der Mietdauer oder Stornierung von Optionen
- Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Mietantritt (von max. zwei Fahrzeugen pro Kunde) erhält der Kunde einen Gutschein über 100% des Mietpreises. Wünscht der Kunde stattdessen eine Rückerstattung auf ein Bankkonto, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- erhoben.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietantritt, so werden 50% der gebuchten Mietkosten (und Optionen) verrechnet.
- Gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene einzelne Optionen sind nicht rückerstattbar (z.B. Zusatzfahrer, persönliche Einführung etc.)
- Wird die Fahrt ohne Stornierung nicht angetreten, so werden die vollen Mietkosten verrechnet.
- Green Diamond Kunden können 2 Mal pro Jahr eine Miete bis zum geplanten Mietantritt unentgeltlich stornieren.
- Stornierungen erfolgen via E-Mail an info@rentaclassic.swiss und werden innert 48 Stunden bestätigt. Eine Verkürzung der Mietdauer wird wie eine Stornierung behandelt.
- Für Gruppenbuchungen (mehr als 2 Fahrzeuge gleichzeitig) sind die Stornierungsbedingungen individuell zu vereinbaren, bitte kontaktieren Sie uns.
- Eine allfällige Reiseversicherung ist Sache des Mieters (bspw. wenn er die Stornierungskosten im Falle eine Krankheit, eines Unfalls, einer Pandemie etc. versichern will)
4.4 Miete länger als 3 Tage
- Bei einer Miete, die 3 Tage übersteigt, kann Rent a Classic festlegen, dass das Fahrzeug in Intervallen in der Werkstatt in Kemptthal vorgeführt werden muss. Die Intervalle legt Rent a Classic individuell, abhängig vom Fahrzeug fest.
5 Fahrzeugübernahme
5.1 Allgemein
- Der Mieter übernimmt das Fahrzeug mit einem vollen Tank und in betriebssicherem, sauberem Zustand.
- Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeuges für dieses verantwortlich. Fahrzeuge müssen wieder an den Ausgangsstandort zurückgebracht werden. Ohne anderslautende Anweisungen von Rent a Classic dürfen Fahrzeuge nicht zurückgelassen oder an einen anderen als den ursprünglichen Standort zurückgebracht werden (z.B. bei Pannen, Baustellen etc.).
- Einwegfahrten können optional gebucht werden.
- Das Fahrzeug kann zu jeder Tageszeit abgeholt werden (auch von Kunden ohne Mitgliedschaft), sofern der Mieter sich zutraut das Fahrzeug selbstständig in Betrieb zu nehmen. Der entsprechende Schlüsselcode ist in der Reservationsbestätigung notiert. Das Fahrzeug kann schon am Vortag der Reservation ab 16:00 oder mit der Option "frühe Abholung" ab 14:00) abgeholt werden.
- Sichtbare Mängel (wie z.B. Lackschäden) müssen vor Fahrtantritt per Foto und E-Mail an schaden@rentaclassic.swiss gemeldet werden.
-
Das parken Ihres Privatfahrzeuges ist auf dem Areal von Rent a Classic/The Valley Motorworld während der Mietdauer im Mietpreis inklusive. Dazu ist die "Parkberechtigung" hinter die Windschutzscheibe zu legen, ansonsten eine Parkbusse folgen kann (gebührenpflichtige Parkplätze). Das Privatfahrzeug darf nur auf den markierten Rent a Classic- oder Besucherparkplätzen geparkt werden. Falls Sie während der Mietdauer den Schlüssel Ihres Privatfahrzeuges in Ihrem Schlüsselfach deponieren wollen, geschieht dies auf eigene Gefahr - Rent a Classic haftet nicht.
6 Fahrzeugrückgabe
6.1 Allgemein
- Das Fahrzeug ist zu der in der Reservationsbestätigung angegebenen Zeit in ordnungsgemässen Zustand und vollgetankt zurückzugeben.
- Allfälliges Auftanken von Seiten Rent a Classic wird mit einer Umtriebspauschale von CHF 50.- zuzüglich Kraftstoff verrechnet. (Gilt nicht für Mitgliedschaften, welche von einem Auftankservice profitieren)
Persönliche Gegenstände und Abfall sind aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für das Nachsenden von liegengelassenen Gegenständen wird eine Gebühr von CHF 50.- für Verpackung, Porto und Handling verrechnet.
- Der Mieter hat bei Verspätung zudem allfälligen Schaden zu ersetzen.
6.2 Mitglieder und Nicht Mitglieder
- Die Rückgabe kann zu jeder Tageszeit erfolgen. Nutzen und Gefahr gehen per nächster regulärer Geschäftszeit an die Vermieterin zurück.
- Das Fahrzeug ist ordnungsgemäss abzuschliessen, bei Cabrios das Dach zu schliessen und der Schlüssel ist im Schlüsselkasten mit dem in der Reservationsbestätigung vermerkten Code zu deponieren.
- Allfällige neue Schäden sind per E-Mail an schaden@rentaclassic.swiss zu melden. Folgekosten aus nicht gemeldeten Schäden werden dem letzten Mieter verrechnet.
6.3 Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von Rent a Classic vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich.
Rent a Classic kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern.
Auf Verlangen von Rent a Classic muss der Mieter das Fahrzeug an der Vermietstation vorführen – dies gilt für Langzeitmieten von mehr als einem Monat.
Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses sinngemäss unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
7 Mindestalter/Führerausweis
- Das Mindestalter für die Miete und das Lenken eines Fahrzeugs von Rent a Classic ist 18 Jahre. Lenker unter 25 Jahren müssen die Option die «persönliche Einführung» buchen, welche nur zu Geschäftszeiten erfolgen kann.
- Für die Miete muss ein gültiger Führerausweis Kat. B vorliegen aus der Schweiz, Lichtenstein oder den EU-Staaten
- Ein eventueller Fahrausweisentzug ist Rent a Classic umgehend zu melden. Es besteht dadurch kein Anspruch auf eine ausserordentliche Kündigung der Mitgliedschaft. Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur vom Mieter selbst gefahren werden. Weitere Lenker können bei der Reservation gegen entsprechende Gebühr und einreichen des Führescheins genannt werden.
8 Versicherungsschutz/Selbstbehalt
Alle Fahrzeuge sind Haftpflicht- und Vollkasko versichert. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2‘000.- Gegen eine entsprechende Gebühr kann der Selbstbehalt auf 0.- gesetzt werden. Schäden, die mutwillig oder fahrlässig oder durch nicht bestimmungsgemässe Benutzung entstehen, sind nicht gedeckt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird die Option "Reduktion Selbstbehalt" nicht gewählt, ist im Schadenfall der Selbstbehalt geschuldet. Zu beachten bei der gleichzeitigen Miete mehrerer Fahrzeuge: Familienmitglieder, die im selben Haushalt wohnen haben bei einem Unfall oder Schaden keinen Versicherungsschutz, wenn sie direkt hintereinander fahren.
9 Mietpreis
Der Mietpreis wird pro Miettag berechnet. Gutscheine sind nicht kumulierbar. Bezahlte (geldwerte) Gutscheine können gem. Schweizer Obligationenrecht verlängert werden. Gutscheine aus Promotionen, Wettbewerben o.ä. verfallen zum aufgedruckten Datum. Die Barauszahlung oder Rückerstattung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.
Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangene 24 Stunden ein weiterer Miettag verrechnet. Folgekosten Aufgrund von Ausfall der Folgemieten werden dem verspäteten Mieter verrechnet.
Preisänderungen sind vorbehalten und können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden. Bereits gebuchte Fahrzeuge sind nicht von allfälligen Preisänderungen betroffen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (8.1% ab 01.01.2024) ist im Mietpreis inbegriffen und wird auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesen.
10 Ersatzfahrzeug
Steht einem Kunden das reservierte Fahrzeug bei Fahrtantritt nicht zum ordnungsgemässen Gebrauch zur Verfügung (z.B. wegen verspäteter Fahrzeugrückgabe, Panne, Unfall etc.), so wird der Mietpreis rückerstattet. Falls gewünscht, kann nach Möglichkeit und Verfügbarkeit auch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Entscheidet sich der Kunde für ein Fahrzeug einer tieferen Kategorie, so verringert sich der Mietpreis entsprechend.
Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
11 Zahlungsweise
Unsere Fahrzeuge werden ausschliesslich per Kreditkarte gebucht.
12 Unterhalt/Reparaturen
Der Mieter muss das Mietobjekt sorgfältig gebrauchen und bei Fahrten über 500 Kilometer die Niveaustände für Öl und Wasser sowie den Reifendruck regelmässig überprüfen und bei Bedarf aufzufüllen. Schäden, die wegen nicht beachten dieser Regel entstehen, werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Er hat alle Verkehrsregeln zu beachten und sich über die Verkehrsregeln der Länder, welche er mit dem Fahrzeug bereist, sorgfältig zu informieren. Mängel, die er nicht selber beseitigen kann, hat der Mieter umgehend Rent a Classic zu melden und die Weisungen bezüglich Mangelbehebung zu befolgen. Für Auslagen im Zusammenhang mit Mängeln (wie Motorenöl, Ersatzteile, Reparaturkosten) ist vorgängig eine Kostengutsprache von Rent a Classic notwendig. Im Rahmen einer Kostengutsprache getätigte Auslagen werden dem Mieter bei Rückgabe der Mietsache gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen erstattet. Reparaturen in Eigenregie des Mieters sind nur in Absprache mit Rent a Classic zulässig.
12.1 Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich dem Fahrzeug Sorge zu tragen. Insbesondere sind die spezifischen Fahrzeugbeschreibungen zu beachten und einzuhalten.
Es ist mit sämtlichen Fahrzeugen verboten in automatische Waschanlagen zu fahren. Dies kann zu Schäden an der Anlage und am Fahrzeug führen, für welche der Mieter vollumfänglich aufzukommen hat.
Blumenschmuck darf ausschliesslich angebracht werden, wenn dieser über Rent a Classic bestellt wurde. Die Stelle der Anbringung (Haube, Kühlergrill etc.) ist sorgfältig zu reinigen. Allfällige Lackbeschädigungen durch Staub, Schmutz etc. werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Das Anbringen von selber beschafftem Blumenschmuck oder anderer Dekoration, Aufklebern, Schildern usw. ist untersagt.
12.2 Verhalten bei Panne, Unfall und besonderen Ereignissen
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl (Einbruch-Diebstahl/Veruntreuung usw.), Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist nebst der Polizei immer auch Rent a Classic sofort zu kontaktieren. Der Mieter hat bei allen erwähnten Ereignissen, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Unfall muss der Bericht insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Dafür ist das Europäische Unfallprotokoll zu verwenden, das sich in jeder Fahrzeugmappe befindet. Auf keinen Fall dürfen irgendwelche Schuldanerkennungen unterzeichnet werden. Bei Diebstahl sind die Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht innerhalb von 24 Stunden bei Rent a Classic einzureichen. Der Mieter hat Rent a Classic vollständige Akteneinsicht zu gewähren.
Bei aufleuchtender Ölstandkontrolllampe, Wassertemperatur Kontrolllampe oder anderen aufleuchtenden Warnlampen ist das Fahrzeug umgehend zu stoppen und Rent a Classic für weitere Anweisungen zu kontaktieren. Es darf nicht mehr gefahren werden.
13 Verbotene Nutzungen/Einreisebeschränkungen/Ausreisebeschränkungen
13.1 Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
- zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, auf Rennstrecken, Track Days, Bergrennen und dergleichen (es sei denn es liegt eine Bewilligung von Rent a Classic vor), Fahrzeugtests und Lernfahrten. Die Teilnahme an "Gleichmässigkeits-Fahrten" ist erlaubt, sofern die "Rallye Option" mit gebucht wird. Kontaktieren Sie uns bitte, falls hierzu Fragen zum Versicherungsschutz bestehen.
- für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.
- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen.
- in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.
- zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.
- zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.
- zur Weitervermietung.
- für Schleuderkurse, Fahrkurse usw. Ausgenommen sind Kurse, die explizit von Rent a Classic angeboten werden.
-
Der Fahrzeugbenutzer verpflichtet sich ein ärztliches Fahrverbot, einen Führerausweisentzug oder jeden anderen Umstand der das rechtmässige Führen von Fahrzeugen nicht erlaubt dem Vermieter anzuzeigen. Tritt ein Umstand ein, der dem Mieter das rechtmässige Führen von Fahrzeugen nicht mehr erlaubt, so muss das Fahrzeug unverzüglich abgestellt werden bzw. darf die Fahrt nicht angetreten werden.
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug auf einen Transporter, Anhänger oder ähnlichem aufzuladen und zu tranportieren (kein Versicherungsschutz!)
Es ist verboten, mit unseren Fahrzeugen Waschanlagen zu nutzen. Falls der Mieter während der Mietdauer das Fahrzeug reinigen will, ist ausschliesslich Handwäsche erlaubt. Bei offenen Autos ist darauf zu achten, dass der Innenraum trocken bleibt. Die Endreinigung bei normaler Verschmutzung nach Rückgabe ist im Mietpreis inklusive. Aussergewöhnliche Verschmutzungen wie Flecken von Esswaren, Getränken etc. werden separat nach Aufwand verrechnet.
Das Fahren unserer Fahrzeuge bei Schnee, Eis, Schnee- und Eisregen oder Salz auf den Strassen ist nicht erlaubt, es sind Sommerreifen montiert, und somit besteht kein Versicherungsschutz bei winterlichen Strassenverhältnissen. Wird diese Regel missachtet, und es wird Salz am Fahrzeug festgestellt, werden dem Kunden die Reinigungskosten nach Aufwand, mindestens jedoch CHF 1000.- (eintausend), in Rechnung gestellt. Fragen Sie im Zweifelsfall vor Mietbeginn bei uns nach. Falls eine Fahrt nicht angetreten werden kann wegen winterlicher Strassenverhältnisse, dann erhält der Kunde eine Rückerstattung oder einen Gutschein über 100% des Mietbetrages. Besteht eine Mitgliedschaft, kann der Betrag dem Mitgliederkonto gutgeschrieben werden.
Aus hygienischen Gründen sind Tiere in den Fahrzeugen von Rent a Classic verboten. Bei Nichteinhaltung wird die Reinigung veranlasst und dem Kunden zuzüglich Gebühr von CHF 100.- vollumfänglich in Rechnung gestellt.
In sämtlichen Fahrzeugen gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstössen muss eine Innenraumbehandlung durchgeführt werden. Dem Kunden werden in diesem Falle die Kosten, mindestens aber eine Gebühr von CHF 200.- und ein allfälliger Ausfall von Mieteinnahmen nachfolgender Kunden in Rechnung gestellt.
Sämtliche allfällige Ausnahmen dieser Nutzungsordnung bedürfen der Bewilligung der Rent a Classic-Geschäftsleitung.
13.2 Die Benutzung des Fahrzeuges ist in folgenden Ländern gestattet:
- Schweiz (Eine gültige Schweizer Autobahnvignette ist bei allen unseren Fahrzeugen vorhanden)
- Achtung: Aufgrund der EU-Gesetzgebung muss für den Grenzübertritt ins Ausland die Option «Grenzübertritt Ausland» dazu gebucht werden, ansonsten kein Versicherungsschutz besteht. Zudem können Gebühren und Kosten anfallen (Busse, Stilllegung des Fahrzeuges, behördliche Anordnungen, Ausfall von Mieteinnahmen bei Rent a Classic etc.), die vollumfänglich vom verursachenden Mieter zu tragen sind.
Gilt für: Italien, Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg - alle anderen Länder müssen mit Rent a Classic individuell angefragt werden. -
Das «CH» Schild finden Sie in der Dokumententasche. Sie sind selber dafür verantwortlich, dass Sie es vor dem Grenzübertritt vorschriftsgemäss anbringen.
-
Für die Einhaltung allfälliger Fahrverbote im Ausland ist der Mieter verantwortlich (beispielsweise deutsche Grossstädte mit Umweltzonen)
- Fahrer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz müssen die Benutzung im Ausland abklären - hier bestehen Restriktionen der Zollbehörden der verschiedenen Länder
14 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet nicht für Defekte welche bei bestimmungsgemässer Verwendung entstehen.
- Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden (insbesondere Reifen- und Glasschäden), welcher Rent a Classic durch gesetz- oder vertragswidriges oder unsorgfältiges Handeln des Mieters oder seiner Hilfspersonen entsteht.
- Im Übrigen haftet der Mieter insbesondere für alle Mängel bzw. Beschädigungen des Mietobjekts, welche er zu verantworten hat. Dies umfasst namentlich, aber nicht ausschliesslich Schäden, die entstehen:
- durch Betankung mit dem falschen Kraftstoff, Nichtbeachtung der Maximalhöhen bei Garageneinfahrten, Unterführungen u.Ä.
- bei unsorgfältiger Handhabung des Fahrzeuginnern (insbesondere Zigarettenlöcher, Risse und Flecken auf Polster und Teppichen)
- bei unerlaubtem Anbringen von Aufklebern, Schildern, Dekoration, Blumenschmuck und dergleichen
- Fahrten abseits der Strasse und allgemein unvorsichtiger Handhabung (insbesondere Schäden am Unterboden wie Lenkung-, Getriebe-, Aufhängungs-, Federungsschäden sowie Schäden an Achsteilen, Schwelle, Ölwanne, Leitungen, Auspuffanlage, Abschirmblechen und Abdeckungen)
- falscher Manipulation von Fahrzeugen (mechanische Schäden an Kupplung, Getriebe, Aufhängung usw., falscher Handhabung von Cabriolet-Verdecken (insbesondere Nichtverschliessen des Verdecks bei Regen, Wind usw.)
- Der Umfang der Haftung beinhaltet die Reparaturkosten bzw. den Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden sowie den weiteren Schaden, wie beispielsweise Abschleppkosten, Kosten einer Expertise, Wertminderung des Mietobjekts, entgangene Mieteinnahmen, Anwaltskosten, Administrationsgebühren.
- Soweit im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs Bussgelder oder Strafen anfallen, die bei Rent a Classic gemeldet werden, ist der Mieter haftbar. Die Personendaten werden der zuständigen Behörde gemeldet und dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- verrechnet. Sind neben der Meldung der Personendaten weiterführende Abklärungen nötig, wird der Aufwand mit einem Stundensatz von CHF 160.- berechnet. Ausgenommen sind Bussgelder und Strafen, welche wegen Verschuldens von Rent a Classic anfallen.
- Bei Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz im In- und Ausland ermächtigt der Mieter Rent a Classic die Herausgabe der Vertragsdaten an alle behördlichen Amtsstellen (Polizei, Anwaltschaften, Strassenverkehrsämter usw.) in der Schweiz und im Ausland.
- Wird eine Deckung nach den Grundsätzen des Vollkaskoschutzes vereinbart, reduziert sich der Umfang der Haftung des Mieters auf den im Mietvertrag vereinbarten Selbstbehalt. Die Haftungsbefreiung gilt nicht für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Lenker oder zu verbotenem Zweck entstehen, bei Unfallflucht des Mieters und bei nach SVG vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens, insbesondere durch Übermüdung, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit sowie bei Schäden, die durch das Ladegut entstehen.
- Eine allfällige Haftungsbefreiung des Mieters durch die Vermieterin ist im Übrigen nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt
- Werden dem Mieter Kosten für Reinigung, Betankung oder Beschädigungen, für die er haftbar ist resp. die er zu verantworten hat, in Rechnung gestellt, so ist diese nach Erhalt zu begleichen. Nicht beglichene Rechnungen werden per Einschreiben-Brief gemahnt, die Mahngebühr beträgt CHF 50.-
15 Haftung von Rent a Classic
- Rent a Classic haftet für Schäden des Mieters, welche durch einen Mangel des Fahrzeuges entstanden sind, nach den Voraussetzungen von Art. 259a und 259e OR, soweit die Haftung nicht durch eine Individualabrede anders geregelt wird.
- Im Übrigen wird jede vertragliche und ausservertragliche Haftung von Rent a Classic gegenüber dem Mieter und allfälligen weiteren aus dem Vertrag berechtigten Personen ausgeschlossen, soweit Rent a Classic den Schaden nicht absichtlich oder vorsätzlich verursacht hat.
- Rent a Classic haftet nicht für Schaden, die durch ihre Hilfspersonen verursacht wurde.
- Rent a Classic haftet nicht Aufwände oder Ausfälle, die entstehen durch eine Panne, einen Unfall, einen Defekt oder einen Schaden am Fahrzeug.
16 Abänderungen des Vertrages
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
16.1 Änderungen von Fuhrpark und Konditionen
Der Fuhrpark kann jederzeit ändern. Es wird versucht bestehende Buchungen soweit möglich zu berücksichtigen.
Die Mietkonditionen können jederzeit durch Rent a Classic angepasst werden.
17 Schlussbestimmungen
Im Interesse der ehrlichen und verantwortungsbewussten Kunden behält sich Rent a Classic insbesondere vor, Kundenbeziehungen mit Kunden oder Firmen, ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Dies gilt ebenfalls bei nicht einhalten der AGBs, nach einem schweren Vergehen oder nach einem Schadenfall.
Rent a Classic ist berechtigt, die vorliegenden AGB sowie die Tarife und Gebühren, und alle weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von Rent a Classic jederzeit einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB und aller weiteren allgemein gültigen Bestimmungen von Rent a Classic wird unter rentaclassic.swiss publiziert.
18 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Frauenfeld
19 Datenschutzklausel
Alle Fahrzeuge von Rent-a-Classic sind mit einem GPS-Tracking System ausgerüstet. Dies einerseits zum Schutz gegen Entwenden, ausserdem werden aber auch Daten wie Position, Geschwindigkeit und ggf. Fahrzeugzustände an Rent-a-Classic übermittelt und vorübergehend gespeichert. Diese Daten werden ausschliesslich bei Diebstahl oder im Schadenfall verwendet.
Kundendaten werden ausschliesslich für und durch Rent-a-Classic genutzt und keinen Dritten zur Verfügung gestellt. Mit der Buchung meldet sich der Kunde automatisch bei unserer Newsletter-Adressliste an. Der Newsletter kann mittels "unsubscribe" Link jederzeit kostenlos abbestellt werden. Macht er das nicht und wünscht weiter unseren Newsletter, wird lediglich seine E-Mail Adresse auch nach Beendigung einer Mitgliedschaft weiterhin gespeichert.
20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Kemptthal, 4. April 2022